Nutzungsbedingungen
1. Vertragsgegenstand und Mietleistungen
Im Veranstaltungshaus Gasthof Lamm (Vordere Straße 16, 73266 Bissingen an der Teck) umfasst die Vermietung die Räumlichkeiten sowie spezifizierte technische Ausstattung.
a. Umfang der Leistungen
Zur Miete gehören die Mitnutzung folgender Bereiche: Wirtschaftsräume, Küche, Sanitäranlagen.
b. Nebenkostenregelung
Heizung, Strom und Wasser sind im Mietpreis enthalten.
c. Entsorgungspflichten
Die Müllbeseitigung obliegt dem Mieter und erfolgt auf dessen Kosten.
2. Zahlungsmodalitäten und Vorbehalte
Der Mieter verpflichtet sich, die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer auf die genannten Mietzinsforderungen und sonstigen Ansprüche des Vermieters zusätzlich zu entrichten.
Die vertraglich vereinbarte Miete sowie alle weiteren Forderungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungserhalt durch den Mieter auf das Konto des Vermieters (IBAN etc. pp) zu überweisen.
3. Kaution und Rückgabebedingungen
Der Mieter ist verpflichtet, bei Übernahme der Mietsache eine Barkaution in Höhe von 100,00€ zu leisten. Die Rückzahlung erfolgt ausschließlich bei Rückgabe der Mietsache in unbeschädigtem Zustand, vollständig gereinigt und mit sämtlichem übergebenem Inventar. Die Übergabe der Mietsache kann vom Vermieter bis zum Eingang der Kaution zurückgehalten werden.
4. Rechtliche Verpflichtungen zur Nutzung
Der Mieter ist verpflichtet, alle gesetzlichen Vorgaben und behördlichen Anordnungen strikt einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere Brandschutz-, Gesundheits- und Lärmschutzbestimmungen
a. Lärmschutz & Sicherheitsvorschriften
Ab 22:00 Uhr sind sämtliche Türen und Fenster vollständig zu schließen. Offene Kerzen (außer Teelichter in geschlossenen Glasbehältern auf Tischen) sind aus Brandschutzgründen untersagt.
b. Tierhaltungsregelung
Die Mitnahme von Tieren jeglicher Art (z.B. Hunde) in die Räumlichkeiten ist untersagt.
5. Übergabe und Rückgabe der Mieträume, Reinigung
Die Überlassung der vermieteten Räumlichkeiten erfolgt zum vertraglich festgelegten Mietbeginn, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Bei der Übergabe werden alle für die Nutzung und Abrechnung relevanten Daten sowie das übergebene Inventar (einschließlich Geschirr, Besteck, Gläsern und technischen Geräten) schriftlich dokumentiert. Dies gilt gleichermaßen für die Anzahl der ausgehändigten Schlüssel.
a. Mängelanzeigepflicht
Der Mieter ist verpflichtet, bei der Übernahme der Mietsache offensichtliche Mängel unverzüglich zu melden. Unterbleibt eine solche Anzeige, kann sich der Mieter bei der Rückgabe nicht auf bereits bei Mietbeginn bestehende Schäden berufen.
b. Rückgabebedingungen
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache unbeschädigt, besenrein sowie mit sämtlichem übergebenem Inventar (einschließlich Geschirr, Besteck, Gläsern und technischen Ausstattungen) und allen Schlüsseln zurückzugeben.
c. Haftungsregelungen
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, übermäßige Abnutzungen oder Reinigungskosten, die während der Mietzeit durch ihn, seine Zulieferer, Besucher oder Gäste verursacht werden. Beschädigte oder fehlende Inventargegenstände werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturwert in Rechnung gestellt.
d. Schlüsselverlust
Im Falle des Verlusts eines Schlüssels ist der Vermieter berechtigt, die gesamte Schließanlage einschließlich aller vorhandenen Schlüssel auf Kosten des Mieters austauschen zu lassen.
6. Haftungsausschluss des Vermieters
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an Eigentum oder Gegenständen des Mieters, seiner Zulieferer, Besucher oder Gäste sowie für deren Verletzungen, die während der Nutzung der Mietsache entstehen. Dies gilt auch für Schäden durch höhere Gewalt, Diebstahl oder mutwillige Beschädigungen durch Dritte.
a. Ausnahmen der Haftungsbefreiung
Eine Haftung des Vermieters besteht ausschließlich bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten. Ansprüche des Mieters oder seiner Gäste richten sich in allen anderen Fällen ausschließlich gegen den jeweiligen Schädiger.
b. Sicherungspflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, selbstständig alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um Schäden und Risiken während der Nutzung zu vermeiden.